Insolvenzantrag gegen SVN gestellt
Beim SVN Zweibrücken wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Zunächst bedeutet das noch nicht allzu viel für den Spielbetrieb. Die Analyse des Insolvenzverwalters muss zeigen, wie es weiter geht. Kommt dieser zu dem Schluss, dass die laufenden Kosten nicht gedeckt sind, kann jedoch ganz schnell Ende der Veranstaltung sein.
Bericht Pfälzischer Merkur
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